§1 Vereinsname
Der Verein führt den Namen "Musik ohne Grenzen Schwarzenbek".
§2 Vereinszweck
Grundlegendes Ziel des Vereins ist eine sozial engagierte Förderung musikalischer Betätigung im Kreis Herzogtum Lauenburg. Genauer sind die Ziele und geplante Maßnahmen zur Umsetzung derselben in einem Vereinskonzept niedergelegt.
§3 Gründungsdatum
Der Verein hat sich am 23.01.2018 mit sieben Mitgliedern gegründet.
§4 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche Person werden, die von ihrem Bewusstsein her in der Lage ist, die Vereinsziele zu verstehen. Es gibt daher keine Altersgrenzen.
§5 Aufnahme neuer Mitglieder
Wer beitreten möchte, stellt beim Vorstand einen Antrag auf Mitgliedschaft. Die Entscheidung zur Aufnahme zur wird in der Mitgliederversammlung gefällt. Die Mitgliedschaft kann abgelehnt werden, wenn mehrere Mitglieder Bedenken anmelden und wichtige den Verein betreffende Gründe dagegen vorgetragen werden können.
§6 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss.
Ein Austrittswunsch kann dem Vorstand mitgeteilt oder in der Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden. Es sind keine Kündigungsfristen vorgesehen. Dem Austrittswunsch kann also sofort stattgegeben werden. Gegebenenfalls ausgehändigtes Vereinseigentum ist vom Austretenden unverzüglich an den Verein zurückzugeben.
Der Ausschluss von Mitgliedern ist nur bei den Verein grob schädigendem Verhalten möglich. Die Mitgliederversammlung muss dem mehrheitlich zustimmen.
§7 NutzerInnen
Für die Teilnahme an Vereinsangeboten bzw. Nutzung von Vereinsleistungen ist eine Mitgliedschaft keine zwingende Voraussetzung. Nichtmitglieder werden als NutzerInnen betrachtet. Mitglieder bzw. Projekte und Bands, an denen Mitglieder beteiligt sind, werden jedoch - z.B. bei der Vergabe von Übungsräumen - erforderlichenfalls bevorzugt.
§8 Finanzierung
Es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben. Der Verein finanziert sich ausschließlich aus Spenden. Diese kommen direkt den Mitgliedern und NutzerInnen zugute.
§9 Vereinseintragung
Der Verein strebt derzeit aus Kostengründen keine Eintragung in das Vereinsregister an. Auf den Zusatz n.e.V. im Vereinsnamen wird verzichtet.
§10 Unabhängigkeit
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Er verfolgt keinerlei kommerzielle Interessen. Strafrechtlich relevante Handlungen (z.B. Betrug) und extremistische Positionen (z.B. Volksverhetzung) werden nicht geduldet.
§11 Vereinsorgane
Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§12 Vereinsvorstand
Der Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden und einem Schatzmeister bzw. einer Schatzmeisterin. Die Vorsitzenden sind einander gleichberechtigt.
Die Wahl des Vorstandes erfolgt jährlich im ersten Quartal eines jeden Jahres durch die Mitgliederversammlung. Die Amtszeit endet mit der Wahl des neuen Vorstands.
Der Vorstand kann Beschlüsse über organisatorische Angelegenheiten geringerer Tragweite (z.B. Veranstaltungs- und Versammlungstermine) und Anschaffungen bis zu einem Wert von 100,- Euro fassen, ohne dass dies einer Abstimmung in der Mitgliederversammlung bedarf.
Der Verein wird durch den Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
$13 Mitgliederversammlung
Wichtige Beschlüsse werden grundsätzlich von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Beschlüssen sollte stets ein Konsens unter allen Mitgliedern angestrebt werden. Bei Abstimmungen der Mitgliederversammlung werden Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen nicht gewertet.
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich im ersten Quartal eines jeden Jahres zu einer Jahreshauptversammlung zusammen, in der der alte Vorstand entlastet und der neue Vorstand gewählt wird.
Ansonsten werden für die Mitgliederversammlung Treffen im monatlichen Rhythmus angestrebt.
Die Mitgliederversammlung kann einzelnen Mitgliedern bestimmte Aufgabengebiete übertragen und ihnen dem Amt entsprechende Titel verleihen (z.B. Referenten).
§14 Außerordentliche Mitgliederversammlungen
Fordern mindestens fünf Mitglieder unter Bekanntgabe der Gründe die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, so hat der Vorstand eine solche unter Bekanntgabe der Tagesordnung kurzfristig einzuberufen. Die Tagesordnung kann in diesem Fall noch während der Mitgliederversammlung ergänzt oder geändert werden.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel aller Vereinsmitglieder anwesend sind.
§15 Dokumentation
Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung sollen protokollarisch festgehalten werden.
§16 Vereinskonzept
Genauer ausgeführte Vereinsziele, angestrebte Maßnahmen zur Umsetzung dieser sowie Regeln für ein gutes Miteinander finden sich in einem Vereinskonzept. Jenes ist im wesentlichen auch Bestandteil der Satzung. Über das Vereinskonzept entscheidet die Mitgliederversammlung. Entwürfe und Veränderungswünsche können von allen Mitgliedern eingebracht werden.
§17 Transparenz
Vereinssatzung und Vereinskonzept sollen der Öffentlichkeit zugänglich sein.
§18 Änderungen der Satzung
Die Mitgliederversammlung entscheidet über Änderungen der Satzung. Sie können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden beschlossen werden. Vorschläge für Änderungen der Satzung können von jedem Mitglied vorgeschlagen werden.
§19 Vereinsauflösung
Zur Vereinsauflösung erfordert es einer ausschließlich diesem Zweck dienenden, außerordentlichen Mitgliederversammlung. Die Auflösung kann mit drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Sie beschließt darüber hinaus über die Verwertung von noch bestehendem Vereinsvermögen.
Endet eine Mitgliedschaft bei nur noch drei vorhandenen Mitgliedern, wird der Verein automatisch aufgelöst. Das Vereinsvermögen soll in diesem Fall für einem den Vereinszielen entsprechenden Zweck gespendet werden.
Die obige Satzung wurde heute errichtet.
Schwarzenbek, den 23.01.2018
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